AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Foto- und Videodienstleistungen

Anbieter / Fotograf
Tarek Hansen, Kleingewerbe
Küferstraße 30b, 47877 Willich, Deutschland
E-Mail: tarekhansen@iclud.com • Telefon: 01607520041

Stand: 03/2024

1. Geltung

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen erbrachten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen in den Bereichen Foto, Video und zugehörige Dienstleistungen (z. B. Postproduktion, Retusche, Schnitt, Color Grading, Datenbereitstellung).

1.2 Mit Annahme des Angebots bzw. der Lieferung/Leistung gelten diese AGB als vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Aufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Angebot, Kosten, Produktion

2.1 Angebote sind freibleibend. Kostenerhöhungen während der Produktion werden unverzüglich angezeigt, sobald eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % erkennbar ist.

2.2 Der Fotograf ist berechtigt, zur Durchführung der Produktion erforderliche Drittleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

2.3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wählt der Fotograf die zur Abnahme vorgelegten Bilder/Clips aus. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.

2.4 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen und rügt Mängel in Textform. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung zu rügen; versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.

3. Überlassenes Material & Datensicherheit

3.1 Diese AGB gelten für sämtliches überlassenes Foto- und Videomaterial, gleich in welcher Schaffensstufe und technischen Form, einschließlich digitaler Daten.

3.2 Das gelieferte Material ist in der Regel urheberrechtlich geschützt (Lichtbild/Lichtbildwerk). Gestaltung und kreative Leistung des Fotografen sind schutzfähig.

3.3 Entwürfe, Konzepte, Moodboards, Shotlists und vergleichbare Vorleistungen sind eigenständige Leistungen und gesondert zu vergüten.

3.4 Das überlassene Material bleibt Eigentum des Fotografen.

3.5 Der Auftraggeber behandelt überlassenes Material mit Sorgfalt. Eine Weitergabe an Dritte ist – abgesehen von internen Sichtungs-/Verarbeitungszwecken – unzulässig. Mit der Überlassung zur Sichtung/ Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen.

4. Nutzungsrechte (Lizenzen)

4.1 Jede Nutzung bedarf der vorherigen Freigabe durch den Fotografen in Textform. Bereits die Präsentation bei Endkunden sowie die Verwendung als Arbeits-/Layoutvorlage stellt eine vergütungspflichtige Nutzung dar.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den konkret vereinbarten Zweck/Umfang (Projekt, Medium, Gebiet, Dauer). Veröffentlichungen im Internet sind – vorbehaltlich abweichender Abrede – auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt.

4.3 Exklusive, medien- oder gebietsbezogene Rechte oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und lösen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das Grundhonorar aus.

4.4 Verbotene Nutzungen ohne gesonderte Zustimmung: Bearbeitungen/Umgestaltungen, digitale Duplizierung über den vertraglichen Zweck hinaus, Speicherung in (Online‑)Datenbanken, erneute/weitere Veröffentlichungen, Weitergabe/Unterlizenzierung, KI‑Training/Fine‑Tuning mit dem Material.

4.5 Urhebervermerk: Bei jeder Veröffentlichung ist der vom Fotografen vorgegebene Urhebervermerk in eindeutiger Zuordnung zum Bild/Clip anzubringen (inkl. Metadaten/IPTC) und muss bei Übertragungen/Wiedergabe erhalten bleiben.

4.6 Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag. Der Fotograf bleibt – auch bei exklusiven Rechten – zur Eigenwerbung berechtigt.

5. Vergütung, Nebenkosten

5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Der Fotograf rechnet ohne Ausweis von Umsatzsteuer ab (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG). Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen.

5.2 Das vereinbarte Honorar vergütet die einmalige Nutzung zum vereinbarten Zweck. Weitere Nutzungen sind gesondert zu lizenzieren.

5.3 Projektbezogene Nebenkosten (z. B. Modelle, Visa/Styling, Requisiten, Location, Technik, Reise-/Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert berechnet.

5.4 Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto ohne Abzug. Teil-/Abschlagszahlungen können entsprechend Leistungsstand vereinbart werden.

5.5 Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6. Storno, Termine, Lieferfristen, Korrekturen

6.1 Storno durch den Auftraggeber: bis 48 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Tagessatzes; ab 48 Stunden bzw. am Produktionstag: 100 %. Bereits angefallene Fremdkosten werden vollständig erstattet.

6.2 Lieferfristen/Korrekturen: Fristen, Anzahl der Korrekturrunden und der Leistungsumfang (z. B. Auswahl, Bearbeitung, Formate) werden jobspezifisch im Angebot/der Auftragsbestätigung festgelegt. Mangels abweichender Vereinbarung gilt: Bereitstellung der finalen Auswahl innerhalb von 14 Tagen.

7. Haftung, Rechte Dritter

7.1 Für Rechte abgebildeter Personen/Marken/Locations haftet der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes (Model-/Property‑Release, Freigaben) vereinbart ist. Der Auftraggeber ist für Texte/Beschriftungen und die sich aus der Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge verantwortlich.

7.2 Ab ordnungsgemäßer Lieferung ist der Auftraggeber für die sachgemäße Verwendung verantwortlich und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf Vorgaben/Material des Auftraggebers beruhen (z. B. Bearbeitung fremder Bilder).

8. Daten, Löschung, Belege

8.1 Nach Abschluss der Nutzung sind digitale Daten grundsätzlich zu löschen bzw. Datenträger zu vernichten/ zurückzugeben. Der Fotograf übernimmt keine Gewähr für das dauerhafte Vorhalten der Daten. Belegexemplare sind unaufgefordert zu liefern.

8.2 Wird Material ausschließlich zur Prüfung überlassen, ist es innerhalb eines Monats zu löschen/zurückzugeben; Verlängerungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

8.3 Der Fotograf darf Auftraggeber/Marken nach abgeschlossenem Auftrag als Referenz nennen und Wort-/Bildmarken zu diesem Zweck zeigen.

9. Vertragsstrafe, Schadensersatz

9.1 Unklare, fremde oder sonst unberechtigte Nutzung (ohne vorherige Zustimmung/Lizenz) löst je Einzelfall eine Vertragsstrafe aus in Höhe des fünffachen Tagessatzes und des fünffachen Nutzungshonorars/Lizenzsatzes je verwendetes Bild/Video/Clip, mindestens 500 EUR pro Bild/Clip und Einzelfall; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

9.2 Bei fehlendem, unvollständigem oder nicht zuordenbarem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100 % auf das jeweils vereinbarte/übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

10. Portfolio-/Eigenwerbungsnutzung (Opt‑out)

Der Fotograf ist berechtigt, die im Auftrag entstandenen Arbeiten (inkl. Namen/Logo des Auftraggebers) zu Eigenwerbezwecken (Portfolio, Website, Social Media, Pitches, Wettbewerbe) zu verwenden. Der Auftraggeber kann dem vorab oder innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung in Textform widersprechen.

11. Datenschutz

Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

12. Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Erfüllungsort ist Düsseldorf.
12.3 Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Nebenabreden/Änderungen bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend).
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.